
Einreisebestimmungen und Visaregelungen
Deutsche Staatsangehörige müssen für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kein Visum beantragen, sofern sie per Flugzeug einreisen. Voraussetzung ist ein Reisepass, der ab Einreisedatum mindestens 6 Monate gültig ist sowie ein bestätigtes Rück- oder Weiterflugticket. Inhaber eines Standby-Tickets sind immer visumpflichtig. Die selben Bestimmungen gelten für Bürger aus Österreich und der Schweiz.
Bitte beachten Sie, dass sich bei Einreise auf dem Landweg aus einem der Nachbarländer die Aufenthaltsdauer auf 15 Tage beschränkt.
Der deutsche Kinderausweis wird in Thailand nicht anerkannt. Kinder dürfen deshalb nur mit einem eigenen Reisepass (mindestens 6 Monate gültig ab Einreisedatum) nach Thailand einreisen.
Weitere Informationen rund um Visa und die Einreisebestimmungen nach Thailand erhalten Sie bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Berlin und den Konsulaten in Deutschland. Bitte beachten Sie, dass das Thailändische Fremdenverkehrsamt nicht befugt ist Visainformationen zu erteilen oder Auskünfte über Einreisebestimmungen zu geben!
Botschaft und Konsulate
Folgende Botschaften und Konsulate in Deutschland sind befugt Visa für einen Thailandaufenthalt auszustellen:
Königlich Thailändische Botschaft in Berlin
Lepsiusstrasse 64/66, 12163 Berlin
Tel. 030-79 48 10, Fax 030-79 48 15 11
Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt
Kennedyallee 109, 60596 Frankfurt/ Main
Tel. 069-69868-203, Fax 069-69868-228
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen
Christophstr. 18-20, 45130 Essen
Tel. 0201-959 79 334, Fax 0201-959 79 445
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Hamburg
An der Alster 85, 20099 Hamburg
Tel. 040- 248 391-18, Fax 040-248 391 15
Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München
Prinzenstr. 13, 80639 München
Tel. 089-168 97-88 oder -89, Fax 089-130711-80
Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart
Pforzheimer Str. 38, 70499 Stuttgart
Tel. 0711-226 48 44, Fax 0711-226 48 56
Zollbestimmungen
Es ist gesetzlich verboten, folgende Waren nach Thailand ein‐ oder von dort auszuführen:
- Obszöne Gegenstände/Literatur/Bilder
- Pornographisches Material
- Waren mit einer thailändischen Flagge
- Betäubungsmittel, z.B. Marihuana, Haschisch, Opium, Kokain, Morphin, Heroin (Vorsicht bei Medikamenten!)
- Falschgeld, gefälschte Wertpapiere oder Münzen
- Gefälschte königliche Siegel oder Amtssiegel
- Raubkopien von urheberrechtlich geschützten Waren, z.B. Tonbänder, CDs, DVDs, Computer‐Software etc.
- Fälschungen von markenrechtlich geschützten Waren
Folgende Waren sind sogenannte „Einfuhrbeschränkte Waren“, das bedeutet, für sie ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich:
- Die Einfuhr von Medikamenten, Lebensmitteln und Ergänzungsprodukten muss zuvor von der dem Gesundheitsministerium unterstehenden Food and Drug Administration genehmigt werden.
- Import und Export von Antiquitäten und Kunstobjekten, ob registriert oder nicht, müssen vom Fine Arts Department genehmigt werden.
- Die Einfuhr von Wildtieren, ‐pflanzen, ‐fischen und sonstiger Wasserfauna muss vom National Park, Wildlife and Plant Conservation Department, dem Landwirtschaftsministerium bzw. dem Fischereiministerium genehmigt werden.
- Für den Import von Waffen und Munition, Sprengstoffen, Feuerwerk und echten oder nachgebildeten Feuerwaffen ist eine entsprechende Lizenz des Innenministeriums erforderlich. Andere Waffen, wie z.B. Elektroschockgeräte, müssen ebenfalls angemeldet warden. Für einige dieser Gegenstände ist eine Einfuhrgenehmigung erforderlich.
Zollfrei eingeführt werden dürfen die übliche Menge an Zigaretten (200 Stück) und Tabak (250 g) sowie ein Liter Wein oder Spirituosen.
Persönliche Güter wie Kleidung, Kosmetika etc. zum persönlichen Gebrauch und in üblichen Mengen können ebenfalls zollfrei eingeführt werden.
Reisende die mehr als 20.000 USD oder eine entsprechende Geldmenge in anderer Währung nach Thailand ein- oder ausführen möchten, müssen diese anmelden.
Alle Angaben ohne Gewähr
Sollten Sie bei der Einreise nach Thailand einmal nicht sicher sein, ob Ihre Mitbringsel wirklich eingeführt werden dürfen, fragen Sie am besten vor dem Passieren des Zolls bei einem Beamten nach.
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie, dass das Thailändische Fremdenverkehrsamt nicht befugt ist Informationen über Einfuhrbestimmungen zu erteilen! Seit für die EU ein einheitliches Zollsystem gilt ist das Office of Customs Counsellor in Brüssel, Belgien für derartige Anfragen zuständig.
Office of Customs Counsellor (Royal Thai Embassy Annex)
89 Dreve du Rembucher, 1170 Brussels, Belgium
Tel.: +32 (0)2 660 58 35 oder 660 57 59, Fax: +32 (0)2 675 26 49
Ausführliche Informationen über Ein- und Ausfuhrbestimmungen in englischer Sprache erhalten Sie auch auf der Seite des Customs Department of the Kingdom of Thailand unter www.customs.go.th.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Call Center des thailändischen Zolls, Tel. +66 #1164 oder an die Customs Clinic, Tel. +66(0)2 667 78804, Fax. +66 (0)2 667 7885, Email: customs_clinic@customs.go.th.
Einfuhr von Medikamenten
Medikamente dürfen nur im Reisegepäck nach Thailand eingeführt werden, nicht aber dorthin geschickt werden. Reisende dürfen einen Medikamentenvorrat für maximal 30 Tage einführen. Für die Einfuhr benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes, aus der hervorgeht, dass er die entsprechenden Medikamente verschrieben hat, und in welcher Dosierung sie einzunehmen sind.
Bitte beachten Sie, dass die endgültige Entscheidung über die Einfuhr den Grenzbehörden obliegt. Diese entscheiden allein, ob die Einfuhr genehmigt wird oder nicht. Aus diesem Grund kann weder die Thailändische Botschaft noch irgendeine andere Stelle eine verbindliche Zusage über eine Einfuhrgenehmigung geben.
Bezüglich der Einfuhr von Medikamenten wenden Sie sich bitte vor Ihrer Abreise an:
Narcotics Control Division
Food and Drug Administration
Ministry of Public Health
Nonthaburi 11000, Thailand
Tel: +66 (0)2 590 7346, Fax: +66 (0)2 591 8471
Große Vorsicht gilt vor allem bei Medikamenten die Betäubungsmittel / Psychotropika enthalten!
Allgemeine Informationen rund um Auslandsreisen mit betäubungsmittelhaltigen Medikamenten finden Sie auf der Seite des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de.
Einfuhr von Hunden und Katzen
Bei der Einreise muss ein von einem Amtstierarzt des Ausfuhrlandes ausgestelltes Gesundheitszeugnis oder ein von einem Amtstierarzt mit einem entsprechenden Vermerk versehenes Gesundheitszeugnis eines anderen Tierarztes in englischer Sprache bei den zuständigen Behörden abgegeben werden. Ein Merkblatt über die Angaben auf dem Gesundheitszeugnis und die Voraussetzungen zur Einfuhr von Hunden und Katzen können Sie hier herunterladen.
Für weitere Fragen rund um die Einfuhr von Haustieren nach Thailand kontaktieren Sie bitte das
Bureau of Disease Control and Veterinary Services
Department of Livestock Development
Phayathai Road, Ratchtavee, Bangkok 10400
Tel: +66(0) 2653-4550-7 Fax: +66(0) 2 653-4929
Kontaktadressen
Narcotics Control Division
Food and Drug Administration
Ministry of Public Health
Nonthaburi 11000, Thailand
Tel: +66 (0)2 590 7346, Fax: +66 (0)2 591 8471
The Fine Arts Department
Naphrathard Road, Phra Nakorn
Bangkok 10200, Thailand
Tel: +66 (0)2 224-2050 / 222-3569, Fax: +66 (0)2 222-0934
National Park, Wildlife and Plant Conservation Department
61 Phaholyothin Road, Chatuchak
Bangkok 10900, Thailand
Tel: +66 (0)2 561 4838; 940 6449, Fax: +66 (0)2 561 4838; 940 6449
Department of Agriculture
Plant Varieties Protection Division
International Trade of Plants under the Conventions Sub-division
Chatuchak, Bangkok 10900, Thailand
Tel: +66 (2) 940 56 87
Fax: +66 (2) 940 56 87
surakrai@doa.go.th, manit@doa.go.th
Department of Fisheries
Fisheries Resources Conservation Division
Kasetsart University Campus
Phaholyothin Road, Chatuchak
Bangkok 10900, Thailand
Tel: +66 (0)2 561 313-2 / -3, Fax: +66 (0)2 562 0530
Bureau of Disease Control and Veterinary Services
Department of Livestock Development
Phayathai Road, Ratchtavee, Bangkok 10400
Tel: +66(0) 2653-4550-7 Fax: +66(0) 2 653-4929