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FAQ “Tourismus und Coronavirus in Thailand”
Welche Personen-Gruppen dürfen unter welchen Voraussetzungen nach Thailand einreisen? Dieses FAQ gibt detaillierte Antworten.
Q 1) Welche Möglichkeiten der Einreise gibt es derzeit für Touristen, im Speziellen für deutsche Staatsbürger?
A 1.1.) Das Königreich Thailand hat die aufgrund der Covid-19-Pandemie vorübergehend erlassene Visumspflicht für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgehoben. Das Visum wird bei Einreise erteilt. Nach wie vor erforderlich ist jedoch ein genehmigtes Certificate of Entry (COE), welches die jeweils zuständigen Konsulate und Botschaften erteilen.
Die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen zur Pandemie-Eindämmung, wie die Einhaltung einer 15-tägigen Quarantäne (14 Nächte), bleiben weiterhin bestehen. Ebenfalls weiterhin für die Erteilung erforderlich bleiben die Bestätigung eines Alternative State Quarantine (ASQ, die Liste der Hotels findet man hier) Hotels, in dem die Quarantäne verbracht wird, ein gültiges Flugticket sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.
Für den Check-In am Flughafen wird Folgendes benötigt:
- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE vermerkt sind.
- Ein Fit-to-Fly Certificate (Gesundheitszeugnis), das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.
- Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.
Das Visum wird bei Einreise erteilt, ist 30 Tage gültig und kann nicht verlängert werden. Ein Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten darf nicht überschritten werden. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragt werden.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa-Arten erteilen die folgenden Stellen:
- Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt www.thaikonfrankfurt.de
- Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind:
Thailändisches Generalkonsulat in München www.thaiconsulate.de
- Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin
A 1.2.) Zudem gibt es die Möglichkeit der Einreise mit dem TR-Visum. Am 9. November 2020 führte das Königreich Thailand dieses Touristenvisum ein. Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine 15-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR. Gegen eine Gebühr von 1.900 THB kann eine Verlängerung des Visums für weitere 30 Tage beantragt werden.
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:
Für die Erteilung des TR-Visums muss eine Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel nach Wahl nachgewiesen werden – für die 15-tägige Quarantäne. Die Liste der Hotels findet man hier: bit.ly/3k27xLz
Außerdem muss Folgendes vorgelegt werden:
- Ein gültiges Flugticket.
- Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.
Für den Check-In am Flughafen wird Folgendes benötigt:
- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind.
- Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.
- Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.
Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die Stellen wie in A 1.1. angegeben.
Q 2) Ist die Einreise für den Tourismus aus Deutschland möglich?
A 2) Die Einreise in das Königreich Thailand für Staatsbürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz wieder ohne Visumspflicht (A 1.1.) sowie über das TR-Visum (A 1.2.) möglich.
Aktuelle Informationen dazu sind beim Auswärtigen Amt zu finden sowie auf der Seite der Thailändischen Botschaften in Deutschland.
Q 3) Seit dem 1. Juli 2020 sind die Grenzen zu Thailand wieder teilweise geöffnet. Was bedeutet das und wer darf derzeit – abgesehen von der befreiten Visumspflicht und dem TR-Visum - einreisen?
A 3) Die derzeitigen Öffnungen der Grenzen betreffen die folgenden Personengruppen:
Laut den Bestimmungen der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) dürfen momentan elf
Personengruppen thailändischer und nicht-thailändischer Staatsangehörigen wieder einreisen:
1. Thailändische Staatsangehörige
2. Personen mit einer Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder von
leitenden Verantwortlichen mit der Lösung von Notstandsfragen beauftragt,
autorisiert oder eingeladen worden sind, in das Königreich einzureisen. Eine solche
Genehmigung oder Einladung kann an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden
sein.
3. Personen, die in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder für internationale
Organisationen tätig sind, Vertreter ausländischer Regierungen in Ausübung ihrer
Funktionen im Königreich Thailand, Personen aus anderen internationalen
Organisationen, die vom Außenministerium ermächtigt wurden, sowie deren Ehepartner,
Eltern und Kinder.
4. Beförderer notwendiger Güter, vorbehaltlich der sofortigen Abreise nach Erfüllung ihrer
Pflichten.
5. Besatzungsmitglieder von Airlines, die nach Thailand reisen müssen und deren
Rückkehrdatum und -zeit angegeben sind.
6. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines
thailändischen Staatsangehörigen sind.
7. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Bescheinigung über
den ständigen Wohnsitz oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Thailand sind.
8. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind eine
Genehmigung von den Regierungsbehörden erhalten haben, in Thailand zu arbeiten,
sowie deren Ehepartner und Kinder.
9. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die an von den thailändischen Behörden
akkreditierten Bildungseinrichtungen studieren, sowie deren Eltern oder
Erziehungsberechtigte, mit Ausnahme von Studenten an nicht-formalen
Bildungseinrichtungen nach dem Privatschulgesetz und anderen ähnlichen privaten
Bildungseinrichtungen.
10. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand medizinische Versorgung
benötigen, und ihre Begleitpersonen. Dies sollte jedoch nicht die medizinische
Behandlung von Covid-19 einschließen.
11. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem
Ausland zur Einreise nach Thailand berechtigt sind.
Berechtigte Reisende müssen zunächst bei den thailändischen Botschaften oder Konsulaten vor
Ort im Ausland eine Einreisebescheinigung beantragen, zusammen mit den entsprechenden
erforderlichen Dokumenten, die in dem Covid-19 Situation Administrative Centre Order (CCSA)
verlangt werden.
Die Empfehlungen der zivilen Luftfahrtbehörde Thailands, CAAT, lauten wie folgt:
Vor Abreise
- Vergewissern Sie sich, dass Sie zu einer der 11 von der CAAT genehmigten Arten von Reisenden gehören.
- Bereiten Sie die erforderlichen relevanten Dokumente je nach Art des Reisenden vor.
- Wenden Sie sich an die nächstgelegene thailändische Botschaft oder das nächstgelegene thailändische Konsulat, um Ihre Dokumente einzureichen und die Bedingungen der Flugbuchung zu befolgen, sodass Sie Ihre Einreisegenehmigung "Certificate of Entry" (COE)erhalten.
Am Tag der Abreise
Folgende Dokumente und Gegenstände werden am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft verlangt:
- Ein gültiger Reisepass
- Eine Einreisegenehmigung (Certificate of Entry, COE)
- Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 von Ihnen ausgeht. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor der Reise ausgestellt worden sein (erforderlich für die Passagiertypen 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11).
- Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung für Covid-19 von 100.000 US-Dollar (erforderlich für Passagiere vom Typ 5 bis 11).
- Chirurgische Masken und Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (basierend auf der genehmigten Menge).
An Bord des Flugzeugs
- Tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Fluges.
- Befolgen Sie die Richtlinien und Einschränkungen der Fluggesellschaft zur Infektionskontrolle.
Bei Ankunft (Für Besucher, die länger als 14 Tage bleiben)
- Befolgen Sie das Covid-19-Screening (Überprüfung von möglichen Symptomen und Messen der Körpertemperatur) am Flughafen
- Laden Sie sich die mobile App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Covid-19-Fällen herunter
- Begeben Sie sich in eine 15-tägige lokale Quarantäne
Q 4) Wie ist die Lage in Thailand?
A 4) Nach einigen Monaten des Lockdowns und der großangelegten Covid-19-Eindämmungsstrategie
des Königsreichs Thailands, gestaltet sich die fünfte Phase der Lockerungen seit dem 1. Juli wie
folgt:
Seit dem 1. Juli haben 127 Nationalparks und alle Sehenswürdigkeiten wieder für Gäste geöffnet. Ebenso haben Hotels, Restaurants, Supermärkte, Shopping Malls, Wellness- und Massageeinrichtungen wieder unter Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands von 1,5 Metern geöffnet. Shopping Malls, Museen und Kongresszentren können ihre normalen Betriebszeiten wieder aufnehmen, dürfen aber bis maximal 22 Uhr öffnen. Kneipen, Bars und Karaoke-Bars dürfen bis Mitternacht öffnen. Außerhalb von Hotels, Restaurants, anderen öffentlichen Einrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr, auf Märkten und in Shopping Malls besteht ebenfalls eine Maskenpflicht, es sei denn, ein Mindestabstand von 1,5 Metern kann eingehalten werden. Der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken in Restaurants und Hotels ist von 11-14 Uhr und von 17-24 Uhr nicht erlaubt.
Beim Betreten von Shopping Malls, Restaurants, Museen und Sehenswürdigkeiten wird die Temperatur der Besucher gemessen und man registriert sich mit der Corona-App „Thaichana“, sodass Infektionsketten rückverfolgt werden können.
Als nationale thailändische Tourismusbehörde haben wir in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor die Zertifizierung „Amazing Thailand Safety and Health Administration“, kurz SHA, eingeführt. Dieses Programm zielt darauf ab, die Standards der Tourismusindustrie des Landes anzuheben und das Vertrauen der internationalen und einheimischen Touristen in Thailand zu stärken. Das Projekt ist Teil unserer Bemühungen, die Auswirkungen der Covid-19-Krise abzuschwächen und die Erholung des Reise- und Tourismussektors zu fördern.
Der Kriterienkatalog zur Bewertung touristischer Einrichtungen und Dienstleistungen, die als "Amazing Thailand SHA" zertifiziert werden sollen, umfasst fünf Schlüsselbereiche:
1 - Tourismuseinrichtungen und -dienstleistungen müssen sich streng an die Kontrollrichtlinien „Covid-19“ der Abteilung für Seuchenkontrolle des Gesundheitsministeriums halten.
2 – Die Gewährleistung der Sicherheit von Attraktionen und Einrichtungen für Touristen und gleichzeitig Erhalt der lokalen Kultur und Förderung der Interaktion zwischen lokalen Gemeinschaften und Touristen.
3 – Die Beachtung von Hygienevorgaben und die Ausstattung mit sanitären Anlagen in touristischen Einrichtungen, wie bei Gästehäusern, in Lodges, Souvenirläden und Restaurants.
4 – Die gute Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit der Verbindungen zwischen den Gemeinden und Sehenswürdigkeiten sowie Sicherheits- und Gesundheitsstandards des Transports, einschließlich privater Autos, öffentlicher Busse und Fluggesellschaften.
5 – Die Stärkung des Vertrauens des Tourismuspersonals in touristischen Einrichtungen, einschließlich des Protokolls für die Sicherheit der Touristen.
Für das Zertifikat können sich Restaurants, Garküchen, Hotels, Convention Center, Touristenattraktionen, touristische Transportunternehmen, Reiseveranstalter, Gesundheitszentren, Schönheitssalons, Kaufhäuser, Shopping Malls, Sportstadien, Theater, Kinos und Souvenirshops, die die Hygienestandards nachweislich einhalten, bewerben. Alle SHA-zertifizierten Unternehmen finden Sie hier.
Q 5) Wie sehen die aktuellen Fallzahlen von Sars-CoV-2 in Thailand aus?
A 5) Tagesaktuelle Informationen zu den Entwicklungen der Fallzahlen von Covid-19 gibt es auf den Websites der John Hopkins Universität und des Robert-Koch-Instituts sowie auf Tatnews.org
Q 6) Wie ist die medizinische Versorgung in Thailand einzuschätzen?
A 6) Nach Angaben des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) ist Thailand gut ausgestattet, um eine medizinische Versorgung während der Pandemie zu gewährleisten: Thailand verfügt über eine angemessene Anzahl von Krankenhausbetten in Bangkok und anderswo im Land.
Zusätzlich wurden landesweit 568 Betten in Hotels zugewiesen, die als staatliche Quarantänestationen ausgewiesen sind.
Q 7) Was tut das Thailändische Fremdenverkehrsamt, um auf weitere Lockerungen für deutsche Touristen hinzuarbeiten?
A 7) Als Fremdenverkehrsamt Thailands in Deutschland haben wir keine Möglichkeiten auf weitere Lockerungen einzuwirken. Tourismus aus Deutschland ist wichtig für Thailand und sichert viele Arbeitsplätze. Trotz der großen Bedeutung des Tourismus für Thailand möchten die Behörden die Gefahr einer zweiten Infektionswelle nicht riskieren.
Q 8) Welche Flugverbindungen gibt es derzeit nach Thailand aus Deutschland?
A8) Momentan gibt es keine regulären Passagierflüge für Touristen nach Thailand, sondern nur für die elf berechtigten Personenkreise, und nach vorheriger Anmeldung bei der Thailändischen Botschaft in Berlin. Folgende Airlines bieten diese Flüge an:
Nonstop-Flüge von Frankfurt nach Bangkok
• Thai Airways
• Lufthansa
Linienflüge mit Einfluggenehmigung in das Königreich Thailand
• Austrian Airlines
• Cathay Pacific
• Etihad
• Emirates
• EVA AIR
• Qatar Airways
• Singapore Airlines
• SWISS
Q 9) Wo kann ich mich über den aktuellen Stand der Dinge informieren?
A 9) Auf der Webseite der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde, auf Website der Thailändischen Tourismusbehörde sowie auf der Website der Thailändischen Botschaft in Berlin und der des Thailändischen Konsulats in Frankfurt.
Q 10) Wenn ich nun einreise, in welchen Hotels kann der Quarantäne-Aufenthalt stattfinden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
A 10) Reisende, die nach Thailand einreisen, sind zu einem 15-tägigen Quarantäneaufenthalt verpflichtet. Für die Einreise müssen Sie die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel Ihrer Wahl nachweisen. Die Liste der ASQ Hotels finden Sie hier.
Nach bisherigen Regeln muss die Quarantäne ausschließlich auf dem Zimmer verbracht werden, auch die Mahlzeiten werden im Zimmer serviert.
Q 11) Welche Angebote gibt es derzeit für meine Thailandreise?
A 11) Neben zahlreichen Angeboten von Reiseveranstaltern und Reisebüros gibt es seit Kurzem ein neues Produkt auf dem Markt, das von der nationalen Fluggesellschaft Thailands „Thai Airways“ eingeführt wurde: Amazing Thailand Plus Special Packages. Diese Reisepakete beinhalten Hin- und Rückflug, ein ASQ Hotel der Wahl sowie je nach Paket einige weitere Annehmlichkeiten wie kostengünstigere Verlängerungen und kostenfreie City Tour-/ Transfer-möglichkeiten.
Wichtigste Informationen:
- Buchungszeitraum: 1. Dezember 2020 – 31. März 2021
- Reisezeitraum: 1. Dezember 2020 - 30. April 2021
- Angebote nur direkt buchbar über: www.thaiairways.com
- Auswahlmöglichkeiten zwischen drei Paketoptionen
(A: Bangkok Extra*, B: Bangkok and Beyond Drive-In*, C: Bangkok and Beyond Fly-In*)
Detaillierte Informationen zu den einzelnen Paketen und Kosten sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Thailand gibt es auch in unserem monatlichen Newsletter sowie
auf unserer Facebook-Seite(@UnserThailand) und auf Instagram (@meinthailand).
*Alle gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Lage ist sehr
dynamisch und kann sich täglich ändern.