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FAQ “Tourismus und Coronavirus in Thailand”

Welche Personen-Gruppen dürfen unter welchen Voraussetzungen nach Thailand einreisen? Dieses FAQ gibt detaillierte Antworten.

Q 1) Welche Möglichkeiten der Einreise gibt es derzeit für Touristen, im Speziellen für deutsche Staatsbürger?

A 1.1.) VISUMSFREI

Das Königreich Thailand hat die aufgrund der Covid-19-Pandemie vorübergehend erlassene Visumspflicht für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgehoben. Das Visum wird bei Einreise erteilt. Nach wie vor erforderlich ist jedoch ein genehmigtes Certificate of Entry (COE), welches die jeweils zuständigen Konsulate und Botschaften erteilen.

Die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen zur Pandemie-Eindämmung, wie die Einhaltung einer 16-tägigen Quarantäne (15 Nächte), bleiben weiterhin bestehen. Ebenfalls weiterhin für die Erteilung erforderlich bleiben die Bestätigung eines Alternative State Quarantine (ASQ, die Liste der Hotels findet man hier) Hotels, in dem die Quarantäne verbracht wird, ein gültiges Flugticket sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

Für den Check-In am Flughafen wird Folgendes benötigt:

- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE vermerkt sind.

- Ein Fit-to-Fly Certificate (Gesundheitszeugnis), das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

- Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

- Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden.

- Außerdem ist der Download der mobilen App „ThailandPlus“ verpflichtend. Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt. Die Tracking-App beeinträchtigt nicht das Recht der Besucher auf Privatsphäre, sondern verbessert lediglich die Covid-19-Rückverfolgung, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Pandemie einzudämmen.

Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren. Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App unter https://thailandplus.in.th/th/l5kog

- Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

Das Visum wird bei Einreise erteilt, ist 45 Tage gültig und kann nicht verlängert werden. Ein Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten darf nicht überschritten werden. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragt werden.

A 1.2.) TR-VISUM

Zudem gibt es die Möglichkeit der Einreise mit dem TR-Visum. Am 9. November 2020 führte das Königreich Thailand dieses Touristenvisum ein. Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine 15-tägige Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR. Gegen eine Gebühr von 1.900 THB kann eine Verlängerung des Visums für weitere 30 Tage beantragt werden.

Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:

Für die Erteilung des TR-Visums muss eine Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel nach Wahl nachgewiesen werden – für die 16-tägige Quarantäne. Die Liste der Hotels findet man hier.

Außerdem muss Folgendes vorgelegt werden:

- Ein gültiges Flugticket.

- Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.

Für den Check-In am Flughafen wird Folgendes benötigt:

- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind.

- Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

- Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

- Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden.

- Außerdem ist der Download der mobilen App „ThailandPlus“ verpflichtend. Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt. Die Tracking-App beeinträchtigt nicht das Recht der

Besucher auf Privatsphäre, sondern verbessert lediglich die Covid-19-Rückverfolgung, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Pandemie einzudämmen.

Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren. Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App unter https://thailandplus.in.th/th/l5kog

- Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.

A 1.3. STV

Ab sofort können Reisende aus Deutschland für Langzeitaufenthalte das Special Tourist Visa (STV) für Aufenthalte mit bis zu insgesamt 270 Tagen beantragen. Das STV berechtigt zu Thailandaufenthalten von bis zu 90 Tagen und kann bis zu zwei Mal um weitere 90 Tage verlängert werden. Die Kosten betragen 2.000 THB pro Beantragung und weitere 2.000 THB für jede weitere Verlängerung.

Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. September 2021.

Für die Erteilung eines STV-Visums sind unter anderem der Nachweis einer Auslandsreisekranken-versicherung eines thailändischen Versicherungsträgers erforderlich sowie der Nachweis über die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt in Thailand nach erfolgter 16-tägiger Quarantäne in einem der ausgewiesenen ASQ-Hotels.

Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Voraussetzungen für die Beantragung des STV-Visums gibt die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin auf ihrer Website.

Q 2) Ist die Einreise für den Tourismus aus Deutschland möglich und wo erhalte ich detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visa-Arten?

A 2) Die Einreise in das Königreich Thailand für Staatsbürger aus Deutschland ist wieder ohne Visumspflicht (A 1.1.) sowie über das TR-Visum (A 1.2.) oder STV (A 1.3.) möglich.

Aktuelle Informationen dazu sind beim Auswärtigen Amt zu finden sowie auf der Seite der Thailändischen Botschaften in Deutschland.

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa-Arten erteilen die folgenden Stellen:

- Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt www.thaikonfrankfurt.de

- Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind:

Thailändisches Generalkonsulat in München www.thaiconsulate.de

- Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin

www.thaiembassy.de

Q 3) Seit dem 1. Juli 2020 sind die Grenzen zu Thailand wieder teilweise geöffnet. Was bedeutet das und wer darf derzeit – abgesehen von der befreiten Visumspflicht, dem TR-Visum und STV - einreisen?

A 3) Die derzeitigen Öffnungen der Grenzen betreffen die folgenden Personengruppen:

Laut den Bestimmungen der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) dürfen momentan elf

Personengruppen thailändischer und nicht-thailändischer Staatsangehörigen wieder einreisen:

  1. Thailändische Staatsangehörige

  2. Personen mit einer Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder von
    leitenden Verantwortlichen mit der Lösung von Notstandsfragen beauftragt,

autorisiert oder eingeladen worden sind, in das Königreich einzureisen. Eine solche

Genehmigung oder Einladung kann an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden

sein.

  1. Personen, die in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder für internationale

Organisationen tätig sind, Vertreter ausländischer Regierungen in Ausübung ihrer

Funktionen im Königreich Thailand, Personen aus anderen internationalen

Organisationen, die vom Außenministerium ermächtigt wurden, sowie deren Ehepartner,

Eltern und Kinder.

  1. Beförderer notwendiger Güter, vorbehaltlich der sofortigen Abreise nach Erfüllung ihrer

Pflichten.

  1. Besatzungsmitglieder von Airlines, die nach Thailand reisen müssen und deren

Rückkehrdatum und -zeit angegeben sind.

  1. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines

thailändischen Staatsangehörigen sind.

  1. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Bescheinigung über

den ständigen Wohnsitz oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Thailand sind.

  1. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind eine

Genehmigung von den Regierungsbehörden erhalten haben, in Thailand zu arbeiten,

sowie deren Ehepartner und Kinder.

  1. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die an von den thailändischen Behörden

akkreditierten Bildungseinrichtungen studieren, sowie deren Eltern oder

Erziehungsberechtigte, mit Ausnahme von Studenten an nicht-formalen

Bildungseinrichtungen nach dem Privatschulgesetz und anderen ähnlichen privaten

Bildungseinrichtungen.

  1. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand medizinische Versorgung

benötigen, und ihre Begleitpersonen. Dies sollte jedoch nicht die medizinische

Behandlung von Covid-19 einschließen.

  1. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem

Ausland zur Einreise nach Thailand berechtigt sind.

Berechtigte Reisende müssen zunächst bei den thailändischen Botschaften oder Konsulaten vor

Ort im Ausland eine Einreisebescheinigung beantragen, zusammen mit den entsprechenden

erforderlichen Dokumenten, die in dem Covid-19 Situation Administrative Centre Order (CCSA)

verlangt werden.

Die Empfehlungen der zivilen Luftfahrtbehörde Thailands, CAAT, lauten wie folgt:

Vor Abreise

  • Vergewissern Sie sich, dass Sie zu einer der 11 von der CAAT genehmigten Arten von

Reisenden gehören.

  • Bereiten Sie die erforderlichen relevanten Dokumente je nach Art des Reisenden vor.

  • Wenden Sie sich an die nächstgelegene thailändische Botschaft oder das nächstgelegene

thailändische Konsulat, um Ihre Dokumente einzureichen und die Bedingungen der

Flugbuchung zu befolgen, sodass Sie Ihre Einreisegenehmigung "Certificate of Entry" (COE)erhalten.

• Außerdem ist der Download der mobilen App „ThailandPlus“ verpflichtend. Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt. Die Tracking-App beeinträchtigt nicht das Recht der Besucher auf Privatsphäre, sondern verbessert lediglich die Covid-19-Rückverfolgung, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Pandemie einzudämmen.

Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren. Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App unter https://thailandplus.in.th/th/l5kog

Am Tag der Abreise

Folgende Dokumente und Gegenstände werden am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft verlangt:

  • Ein gültiger Reisepass

  • Eine Einreisegenehmigung (Certificate of Entry, COE)

  • Ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 von

Ihnen ausgeht. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor der Reise ausgestellt worden sein

(erforderlich für die Passagiertypen 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11).

  • Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung für Covid-19 von 100.000 US-Dollar (erforderlich für Passagiere vom Typ 5 bis 11).

  • Chirurgische Masken und Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (basierend auf der

genehmigten Menge).

An Bord des Flugzeugs

  • Tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Fluges.

  • Befolgen Sie die Richtlinien und Einschränkungen der Fluggesellschaft zur Infektionskontrolle.

Bei Ankunft (Für Besucher, die länger als 14 Tage bleiben)

  • Befolgen Sie das Covid-19-Screening (Überprüfung von möglichen Symptomen und Messen der Körpertemperatur) am Flughafen

  • Begeben Sie sich in eine 16-tägige lokale Quarantäne.

Q 4) Wie ist die Lage in Thailand?

A 4) Nach einigen Monaten des Lockdowns und der großangelegten Covid-19-Eindämmungsstrategie

des Königsreichs Thailands, wurden in der fünften Phase der Lockerungen ab Juli 2020 wieder Nationalparks und Sehenswürdigkeiten sowie Hotels, Restaurants, Supermärkte, Shopping Malls, Wellness- und Massageeinrichtungen unter Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands von 1,5 Metern geöffnet.

Derzeit gibt es aufgrund einer zweiten Welle neue Einschränkungen, die ab dem 4. Januar 2021 gültig sind. Das Land wurde in verschiedene „Zonen“ eingeteilt, in denen je nach Risikolevel bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung des Covid-19 Virus ergriffen werden. Diese sind wie folgt und betreffen beispielsweise Bangkok:

- Schließung aller Bildungsinstitutionen

- Versammlungsverbot

- Schließung von Kneipen, Bars, Karaokebars etc.

- Verbot von regionalen Reisen (zwischen verschiedenen Provinzen)

- Einschränkung des Businesses: Take-away in Restaurants und Foodmalls. Shopping Malls, Museen und Kongresszentren etc. können ihre normalen Betriebszeiten halten, es besteht jedoch Maskenpflicht und der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Zonen und Maßnahmen finden Sie hier.

Nach wie vor ist bei Betreten von Shopping Malls, Restaurants, Museen und Sehenswürdigkeiten wird die Temperatur der Besucher gemessen und man registriert sich mit der Corona-App „Thaichana“,

sodass Infektionsketten rückverfolgt werden können.

Als nationale thailändische Tourismusbehörde haben wir in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem

öffentlichen und privaten Sektor die Zertifizierung „Amazing Thailand Safety and Health

Administration“, kurz SHA, eingeführt. Dieses Programm zielt darauf ab, die Standards der

Tourismusindustrie des Landes anzuheben und das Vertrauen der internationalen und

einheimischen Touristen in Thailand zu stärken. Das Projekt ist Teil unserer Bemühungen, die

Auswirkungen der Covid-19-Krise abzuschwächen und die Erholung des Reise- und

Tourismussektors zu fördern.

Der Kriterienkatalog zur Bewertung touristischer Einrichtungen und Dienstleistungen, die als

"Amazing Thailand SHA" zertifiziert werden sollen, umfasst fünf Schlüsselbereiche:

1 - Tourismuseinrichtungen und -dienstleistungen müssen sich streng an die

Kontrollrichtlinien „Covid-19“ der Abteilung für Seuchenkontrolle des

Gesundheitsministeriums halten.

2 – Die Gewährleistung der Sicherheit von Attraktionen und Einrichtungen für Touristen und gleichzeitig Erhalt der lokalen Kultur und Förderung der Interaktion zwischen lokalen Gemeinschaften

und Touristen.

3 – Die Beachtung von Hygienevorgaben und die Ausstattung mit sanitären Anlagen in

touristischen Einrichtungen, wie bei Gästehäusern, in Lodges, Souvenirläden und

Restaurants.

4 – Die gute Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit der Verbindungen zwischen den

Gemeinden und Sehenswürdigkeiten sowie Sicherheits- und Gesundheitsstandards des

Transports, einschließlich privater Autos, öffentlicher Busse und Fluggesellschaften.

5 – Die Stärkung des Vertrauens des Tourismuspersonals in touristischen Einrichtungen,

einschließlich des Protokolls für die Sicherheit der Touristen.

Für das Zertifikat können sich Restaurants, Garküchen, Hotels, Convention Center,

Touristenattraktionen, touristische Transportunternehmen, Reiseveranstalter, Gesundheitszentren,

Schönheitssalons, Kaufhäuser, Shopping Malls, Sportstadien, Theater, Kinos und Souvenirshops,

die die Hygienestandards nachweislich einhalten, bewerben. Alle SHA-zertifizierten Unternehmen

finden Sie hier.

Q 5) Wie sehen die aktuellen Fallzahlen von Sars-CoV-2 in Thailand aus?

A 5) Tagesaktuelle Informationen zu den Entwicklungen der Fallzahlen von Covid-19 gibt es auf

den Websites der John Hopkins Universität und des Robert-Koch-Instituts sowie auf Tatnews.org

Q 6) Wie ist die medizinische Versorgung in Thailand einzuschätzen?

A 6) Nach Angaben des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) ist Thailand gut

ausgestattet, um eine medizinische Versorgung während der Pandemie zu gewährleisten: Thailand

verfügt über eine angemessene Anzahl von Krankenhausbetten in Bangkok und anderswo im Land.

Zusätzlich wurden landesweit 568 Betten in Hotels zugewiesen, die als staatliche

Quarantänestationen ausgewiesen sind.

Q 7) Was tut das Thailändische Fremdenverkehrsamt, um auf weitere Lockerungen für

deutsche Touristen hinzuarbeiten?

A 7) Als Fremdenverkehrsamt Thailands in Deutschland haben wir keine Möglichkeiten auf weitere Lockerungen einzuwirken. Tourismus aus Deutschland ist wichtig für Thailand und sichert

viele Arbeitsplätze. Trotz der großen Bedeutung des Tourismus für Thailand möchten die Behörden

die Gefahr einer Eskalation durch eine stärkere zweite Infektionswelle verhindern.

Q 8) Welche Flugverbindungen gibt es derzeit nach Thailand aus Deutschland?

 

A8) Momentan gibt es keine regulären Passagierflüge für Touristen nach Thailand, sondern nur für die

elf berechtigten Personenkreise, und nach vorheriger Anmeldung bei der Thailändischen Botschaft

in Berlin. Folgende Airlines bieten diese Flüge an:

Nonstop-Flüge von Frankfurt nach Bangkok

• Thai Airways

• Lufthansa

 

Linienflüge mit Einfluggenehmigung in das Königreich Thailand

• Austrian Airlines

• Cathay Pacific

• Etihad

• Emirates

• EVA AIR

• Qatar Airways

• Singapore Airlines

• SWISS

 

Q 9) Wo kann ich mich über den aktuellen Stand der Dinge informieren?

A 9) Auf der Webseite der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde, auf Website der Thailändischen

Tourismusbehörde sowie auf der Website der Thailändischen Botschaft in Berlin und der des

Thailändischen Konsulats in Frankfurt.

Q 10) Wenn ich nun einreise, in welchen Hotels kann der Quarantäne-Aufenthalt stattfinden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?

A 10) Reisende, die nach Thailand einreisen, sind zu einem 16-tägigen Quarantäneaufenthalt verpflichtet. Für die Einreise müssen Sie die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel Ihrer Wahl nachweisen. Die Liste der ASQ Hotels finden Sie hier.

Nach bisherigen Regeln muss die Quarantäne ausschließlich auf dem Zimmer verbracht werden, auch die Mahlzeiten werden im Zimmer serviert.

Q 11) Welche Informations- und Reiseangebote gibt es derzeit für meine Thailandreise?

A 11) Neben zahlreichen Angeboten von deutschen Reiseveranstaltern und Reisebüros, gibt es nützliche Allgemeininformationen in Sachen Quarantäne in Thailand auf der Plattform ASQ Paradise/ Locanation. Des Weiteren bieten spezifische Plattformen weiterführende Informationen und konkrete Angebote für ASQ-Hotelaufenthalte in ASQ-Hotels wie beispielsweise Ascendtravel und Agoda.

Zudem gibt es seit Kurzem ein neues Produkt auf dem Markt, das von der nationalen Fluggesellschaft Thailands „Thai Airways“ eingeführt wurde: Amazing Thailand Plus Special Packages. Diese Reisepakete beinhalten Hin- und Rückflug, ein ASQ Hotel der Wahl sowie je nach Paket einige weitere Annehmlichkeiten wie kostengünstigere Verlängerungen und kostenfreie City Tour-/ Transfer-möglichkeiten.

Wichtigste Informationen:

- Buchungszeitraum: 1. Dezember 2020 – 31. März 2021

- Reisezeitraum: 1. Dezember 2020 - 30. April 2021

- Angebote nur direkt buchbar über: www.thaiairways.com

- Auswahlmöglichkeiten zwischen drei Paketoptionen

(A: Bangkok Extra*, B: Bangkok and Beyond Drive-In*, C: Bangkok and Beyond Fly-In*)

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Paketen und Kosten sowie die Möglichkeit der Kontaktaufnahme finden Sie hier.

Q 12) Wie schaut das "New Normal" in Thailand aus?

A 12) Einen Eindruck davon bekommen Sie in diesem Video.

Weitere Informationen zu Thailand gibt es auch in unserem monatlichen Newsletter sowie

auf unserer Facebook-Seite(@UnserThailand) und auf Instagram (@meinthailand).

*Alle gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Lage ist sehr

dynamisch und kann sich täglich ändern.