Neuigkeiten
FAQ “Tourismus und Coronavirus in Thailand”
Welche Personen-Gruppen dürfen unter welchen Voraussetzungen nach Thailand einreisen? Dieses FAQ-Dokument gibt detaillierte Antworten.
Q 1) Welche Möglichkeiten der Einreise gibt es derzeit für Touristen, im Speziellen für deutsche Staatsbürger?
A 1.1.) VISUMSFREI
Das Königreich Thailand hat die aufgrund der Covid-19-Pandemie vorübergehend erlassene Visumspflicht für Reisende aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgehoben. Das Visum wird bei Einreise erteilt. Nach wie vor erforderlich ist jedoch ein genehmigtes Certificate of Entry (COE), welches die jeweils zuständigen Konsulate und Botschaften erteilen.
Die Quarantäne-Pflicht wurde zum 1. April 2021 von 15 auf elf Nächte für nicht oder nur teilweise geimpfte Personen reduziert. Für vollständig mit beiden Impfdosen geimpfte Reisende, die ein Impfzertifikat vorlegen können, gilt eine Quarantäne von sieben Tagen.
Für die Erteilung des COE weiterhin erforderlich bleiben die Bestätigung eines Alternative State Quarantine Hotels (ASQ, die Liste der Hotels findet man hier), in dem die Quarantäne verbracht wird, ein gültiges Flugticket sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist. Außerdem muss ein ausgefülltes T8-Formular vorgelegt werden.
Für den Check-In am Flughafen wird Folgendes benötigt:
- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE vermerkt sind.
- Ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden ist.
- Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden.
- Außerdem ist der Download der mobilen App „ThailandPlus“ verpflichtend. Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt. Die Tracking-App beeinträchtigt nicht das Recht der Besucher auf Privatsphäre, sondern verbessert lediglich die Covid-19-Rückverfolgung, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Pandemie einzudämmen.
Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren. Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App unter https://thailandplus.in.th/th/l5kog
- Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.
Das bisher für die Einreise erforderliche Fit-to-Fly Certificate (Gesundheitszeugnis) wird nicht mehr benötigt.
Das Visum wird bei Einreise erteilt, ist 45 Tage gültig und kann nicht verlängert werden. Ein Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten darf nicht überschritten werden. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab beim zuständigen Konsulat ein Visum beantragt werden.
A 1.2.) TR-VISUM
Zudem gibt es die Möglichkeit der Einreise mit dem TR-Visum. Am 9. November 2020 führte das Königreich Thailand dieses Touristenvisum ein. Erforderlich für das sogenannte TR-Visum ist unter anderem eine Quarantäne mit einer Länge von elf Nächten für nicht geimpfte bzw. sieben Nächten für vollständig geimpfte Reisende, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR. Gegen eine Gebühr von 1.900 THB kann eine Verlängerung des Visums für weitere 30 Tage beantragt werden.
Nähere Infos zu den Voraussetzungen und Regularien:
Für die Erteilung des TR-Visums muss eine Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel nach Wahl nachgewiesen werden – für den Quarantäne-Aufenthalt. Die Liste der Hotels findet man hier.
Außerdem muss Folgendes vorgelegt werden:
- Ein gültiges Flugticket.
- Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.
- Ein ausgefülltes T8-Formular.
Für den Check-In am Flughafen wird Folgendes benötigt:
- Ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem COE und TR-Visum vermerkt sind.
- Ein negativer PCR-Test, der maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden ist.
- Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
- Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden.
- Außerdem ist der Download der mobilen App „ThailandPlus“ verpflichtend. Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt. Die Tracking-App beeinträchtigt nicht das Recht der
Besucher auf Privatsphäre, sondern verbessert lediglich die Covid-19-Rückverfolgung, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Pandemie einzudämmen.
Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren. Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App unter https://thailandplus.in.th/th/l5kog
- Wer keine Symptome aufweist, kann die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.
A 1.3. STV
Für Langzeitaufenthalte können Reisende aus Deutschland das Special Tourist Visa (STV) für Aufenthalte mit bis zu insgesamt 270 Tagen beantragen. Das STV berechtigt zu Thailandaufenthalten von bis zu 90 Tagen und kann bis zu zwei Mal um weitere 90 Tage verlängert werden. Die Kosten betragen 2.000 THB pro Beantragung und weitere 2.000 THB für jede weitere Verlängerung.
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. September 2021.
Für die Erteilung eines STV-Visums sind unter anderem der Nachweis einer Auslandsreisekranken-versicherung eines thailändischen Versicherungsträgers erforderlich sowie der Nachweis über die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt in Thailand nach erfolgter Quarantäne mit einer Dauer von elf Nächten für nicht geimpfte bzw. sieben Nächten für vollständig geimpfte Reisende, in einem der ausgewiesenen ASQ-Hotels.
Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Voraussetzungen für die Beantragung des STV-Visums gibt die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin auf ihrer Website.
Q 2) Ist die Einreise für den Tourismus aus Deutschland möglich und wo erhalte ich detaillierte Informationen zu den verschiedenen Visa-Arten?
A 2) Die Einreise in das Königreich Thailand für Staatsbürger aus Deutschland ist wieder ohne Visumspflicht (A 1.1.) sowie über das TR-Visum (A 1.2.) oder STV (A 1.3.) möglich.
Aktuelle Informationen dazu sind beim Auswärtigen Amt zu finden sowie auf der Seite der Thailändischen Botschaften in Deutschland.
Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa-Arten erteilen die folgenden Stellen:
- Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt www.thaikonfrankfurt.de
- Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind:
Thailändisches Generalkonsulat in München www.thaiconsulate.de
- Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Q 3) Seit dem 1. Juli 2020 sind die Grenzen zu Thailand wieder teilweise geöffnet. Was bedeutet das und wer darf derzeit – abgesehen von der befreiten Visumspflicht, dem TR-Visum und STV - einreisen?
A 3) Die derzeitigen Öffnungen der Grenzen betreffen die folgenden Personengruppen:
Laut den Bestimmungen der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde (CAAT) dürfen momentan elf
Personengruppen thailändischer und nicht-thailändischer Staatsangehörigen wieder einreisen:
1. Thailändische Staatsangehörige
2. Personen mit einer Ausnahmegenehmigung oder Personen, die vom Premierminister oder von
leitenden Verantwortlichen mit der Lösung von Notstandsfragen beauftragt, autorisiert oder eingeladen worden sind, in das Königreich einzureisen. Eine solche Genehmigung oder Einladung kann an bestimmte Bedingungen und Fristen gebunden sein.
3. Personen, die in diplomatischen oder konsularischen Vertretungen oder für internationale Organisationen tätig sind, Vertreter ausländischer Regierungen in Ausübung ihrer Funktionen im Königreich Thailand, Personen aus anderen internationalen Organisationen, die vom Außenministerium ermächtigt wurden, sowie deren Ehepartner, Eltern und Kinder.
4. Beförderer notwendiger Güter, vorbehaltlich der sofortigen Abreise nach Erfüllung ihrer Pflichten.
5. Besatzungsmitglieder von Airlines, die nach Thailand reisen müssen und deren Rückkehrdatum und -zeit angegeben sind.
6. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die Ehepartner, Eltern oder Kinder eines thailändischen Staatsangehörigen sind.
7. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Bescheinigung über den ständigen Wohnsitz oder einer Aufenthaltsgenehmigung für Thailand sind.
8. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Besitz einer Arbeitserlaubnis sind eine Genehmigung von den Regierungsbehörden erhalten haben, in Thailand zu arbeiten, sowie deren Ehepartner und Kinder.
9. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die an von den thailändischen Behörden akkreditierten Bildungseinrichtungen studieren, sowie deren Eltern oder Erziehungsberechtigte, mit Ausnahme von Studenten an nicht-formalen Bildungseinrichtungen nach dem Privatschulgesetz und anderen ähnlichen privaten Bildungseinrichtungen.
10. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die in Thailand medizinische Versorgung benötigen, und ihre Begleitpersonen. Dies sollte jedoch nicht die medizinische Behandlung von Covid-19 einschließen.
11. Nicht-thailändische Staatsangehörige, die im Rahmen einer Sondervereinbarung mit dem Ausland zur Einreise nach Thailand berechtigt sind.
Berechtigte Reisende müssen zunächst bei den thailändischen Botschaften oder Konsulaten vor
Ort im Ausland eine Einreisebescheinigung beantragen, zusammen mit den entsprechenden erforderlichen Dokumenten, die in dem Covid-19 Situation Administrative Centre Order (CCSA) verlangt werden.
Die Empfehlungen der zivilen Luftfahrtbehörde Thailands, CAAT, lauten wie folgt:
Vor Abreise
Vergewissern Sie sich, dass Sie zu einer der 11 von der CAAT genehmigten Arten von
Reisenden gehören.
Bereiten Sie die erforderlichen relevanten Dokumente je nach Art des Reisenden vor.
Wenden Sie sich an die nächstgelegene thailändische Botschaft oder das nächstgelegene
thailändische Konsulat, um Ihre Dokumente einzureichen und die Bedingungen der
Flugbuchung zu befolgen, sodass Sie Ihre Einreisegenehmigung "Certificate of Entry" (COE)erhalten.
• Außerdem ist der Download der mobilen App „ThailandPlus“ verpflichtend. Vor der Reise müssen die Einreisenden in der App registriert sein. Bei der Ankunft am Flughafen Suvarnabhumi wird kontrolliert, ob bereits eine Registrierung in der App vorliegt. Die Tracking-App beeinträchtigt nicht das Recht der Besucher auf Privatsphäre, sondern verbessert lediglich die Covid-19-Rückverfolgung, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und die Pandemie einzudämmen.
Diejenigen, die aus technischen Gründen nicht die Möglichkeit haben, die App ”ThailandPlus” herunterzuladen oder kein Smartphone besitzen, werden gebeten, das Personal bei Ankunft in Thailand über das Problem zu informieren. Weitere Informationen über die ”ThailandPlus” App unter https://thailandplus.in.th/th/l5kog
Am Tag der Abreise
Folgende Dokumente und Gegenstände werden am Check-in-Schalter der Fluggesellschaft verlangt:
Ein gültiger Reisepass
Eine Einreisegenehmigung (Certificate of Entry, COE)
Ein medizinischer negativer PCR-Rest. Dieses muss spätestens 72 Stunden vor der Reise
ausgestellt worden sein (erforderlich für die Passagiertypen 2, 3, 6, 7, 8, 9, 10, 11).
Eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung für Covid-19 von 100.000 US-Dollar (erforderlich für Passagiere vom Typ 5 bis 11).
Chirurgische Masken und Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (basierend auf der
genehmigten Menge).
An Bord des Flugzeugs
Tragen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Fluges.
Befolgen Sie die Richtlinien und Einschränkungen der Fluggesellschaft zur Infektionskontrolle.
Bei Ankunft (Für Besucher, die länger als 14 Tage bleiben)
Befolgen Sie das Covid-19-Screening (Überprüfung von möglichen Symptomen und Messen der Körpertemperatur) am Flughafen.
Begeben Sie sich in die lokale Quarantäne.
Q4) Welche Vorteile haben Personen, die bereits geimpft sind und nach Thailand reisen möchten?
A4) Im Rahmen der schrittweisen Öffnung des Landes für den internationalen Tourismus, startet die Thailändische Regierung ein Pilotprojekt: Ab dem 1. Juli 2021 wird die Quarantäne für internationale TouristInnen mit einem gültigen Nachweis beider Impfdosen bei Reisen nach Phuket vollständig aufgehoben. Danach können sie sich auf Phuket frei bewegen, dürfen die Insel jedoch nicht verlassen. Es gibt Bestrebungen, das Pilotprojekt auch auf andere Provinzen auszudehnen. Vorerst bleibt es jedoch auf Phuket beschränkt.
Die übrigen Einreisebestimmungen wie genehmigtes Certificate of Entry (COE), ausgefülltes T8-Formular, gültiges Flugticket sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist bleiben auch hier bestehen. Bei Check-In am Flughafen muss neben dem genehmigten COE ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test vorgelegt werden. Dieser darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein. Vor Abreise müssen Reisende außerdem die App „ThailandPlus“ herunterladen und sich in dieser registrieren.
Um internationalen Reisenden, die vollständig gegen Covid-19 geimpft sind, die Reisevorbereitung zu vereinfachen, hat die TAT die „Entry Thailand“ Online Plattform eingeführt. Unter www.entrythailand.go.th/journey/1 können geimpfte Reisende in sechs Schritten alle erforderlichen Reisevorbereitungen treffen:
Registrierung für das Certificate of Entry (COE)
Flugbuchung
Buchung des ASQ Hotels mit automatischer Bestätigung des Buchungsstatus an das COE System
Abschluss einer gültigen Krankenversicherungspolice, die Covid-19 einschließt, mit automatischer Bestätigung des Buchungsstatus an das COE System
Überprüfung des COE-Status und Vorbereitung weiterer Reisedokumente
Download und Registrierung in der „ThailandPlus“-App, sowie Finalisierung aller weiteren erforderlichen Formulare wie Thailand Health Declaration und T8-Formular.
Ausführliche Informationen zu „Entry Thailand“ hier.
Q 5) Wie ist die Lage in Thailand?
A 5) Nach einigen Monaten des Lockdowns und der großangelegten Covid-19-Eindämmungsstrategie
des Königsreichs Thailands, wurden in der fünften Phase der Lockerungen ab Juli 2020 wieder Nationalparks und Sehenswürdigkeiten sowie Hotels, Restaurants, Supermärkte, Shopping Malls, Wellness- und Massageeinrichtungen unter Einhaltung der Maskenpflicht und des Mindestabstands von 1,5 Metern geöffnet.
Trotzdem gilt nach wie vor eine Notstandsregelung im Königreich, die nun nochmals bis 31. Mai 2021 verlängert wurde. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich den Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) im Hinblick auf die Bekämpfung des Coronavirus unterziehen. Verstöße gegen die Notstandsverordnung werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt. In den einzelnen Provinzen gelten oftmals über die landesweit getroffenen Maßnahmen hinausgehende Vorschriften.
Die Regierung hat für die Provinzen abhängig von den Fallzahlen ein Ampelsystem (Rot/Orange/Gelb/Grün) eingeführt, welches für jede Kategorie bestimmte Maßnahmen zur Eindämmung der Infektionen vorsieht.
Da die Provinzgouverneure weitreichende Entscheidungsbefugnisse haben, können die konkreten Maßnahmen regional stark variieren.
Nach wie vor ist bei Betreten von Shopping Malls, Restaurants, Museen und Sehenswürdigkeiten wird die Temperatur der Besucher gemessen und man registriert sich mit der Corona-App „ThailandPlus“,
sodass Infektionsketten rückverfolgt werden können.
Informationen zur aktuellen Situation finden Sie außerdem auf der Seite der Thailändischen Botschaft Berlin.
Als nationale thailändische Tourismusbehörde haben wir in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem
öffentlichen und privaten Sektor die Zertifizierung „Amazing Thailand Safety and Health
Administration“, kurz SHA, eingeführt. Dieses Programm zielt darauf ab, die Standards der
Tourismusindustrie des Landes anzuheben und das Vertrauen der internationalen und
einheimischen Touristen in Thailand zu stärken. Das Projekt ist Teil unserer Bemühungen, die
Auswirkungen der Covid-19-Krise abzuschwächen und die Erholung des Reise- und
Tourismussektors zu fördern.
Der Kriterienkatalog zur Bewertung touristischer Einrichtungen und Dienstleistungen, die als
"Amazing Thailand SHA" zertifiziert werden sollen, umfasst fünf Schlüsselbereiche:
1 - Tourismuseinrichtungen und -dienstleistungen müssen sich streng an die
Kontrollrichtlinien „Covid-19“ der Abteilung für Seuchenkontrolle des
Gesundheitsministeriums halten.
2 – Die Gewährleistung der Sicherheit von Attraktionen und Einrichtungen für Touristen und gleichzeitig Erhalt der lokalen Kultur und Förderung der Interaktion zwischen lokalen Gemeinschaften
und Touristen.
3 – Die Beachtung von Hygienevorgaben und die Ausstattung mit sanitären Anlagen in
touristischen Einrichtungen, wie bei Gästehäusern, in Lodges, Souvenirläden und
Restaurants.
4 – Die gute Erreichbarkeit, Sauberkeit und Sicherheit der Verbindungen zwischen den
Gemeinden und Sehenswürdigkeiten sowie Sicherheits- und Gesundheitsstandards des
Transports, einschließlich privater Autos, öffentlicher Busse und Fluggesellschaften.
5 – Die Stärkung des Vertrauens des Tourismuspersonals in touristischen Einrichtungen,
einschließlich des Protokolls für die Sicherheit der Touristen.
Für das Zertifikat können sich Restaurants, Garküchen, Hotels, Convention Center,
Touristenattraktionen, touristische Transportunternehmen, Reiseveranstalter, Gesundheitszentren,
Schönheitssalons, Kaufhäuser, Shopping Malls, Sportstadien, Theater, Kinos und Souvenirshops,
die die Hygienestandards nachweislich einhalten, bewerben. Alle SHA-zertifizierten Unternehmen
finden Sie hier.
Q 6) Wie sehen die aktuellen Fallzahlen von Sars-CoV-2 in Thailand aus?
A 6) Tagesaktuelle Informationen zu den Entwicklungen der Fallzahlen von Covid-19 gibt es auf
den Websites der Johns Hopkins Universität und des Robert-Koch-Instituts sowie auf Tatnews.org
Q 7) Wie ist die medizinische Versorgung in Thailand einzuschätzen?
A 7) Nach Angaben des Centre for Covid-19 Situation Administration (CCSA) ist Thailand gut
ausgestattet, um eine medizinische Versorgung während der Pandemie zu gewährleisten: Thailand
verfügt über eine angemessene Anzahl von Krankenhausbetten in Bangkok und anderswo im Land.
Zusätzlich wurden landesweit 568 Betten in Hotels zugewiesen, die als staatliche
Quarantänestationen ausgewiesen sind.
Q 8) Was tut das Thailändische Fremdenverkehrsamt, um auf weitere Lockerungen für
deutsche Touristen hinzuarbeiten?
A 8) Als Fremdenverkehrsamt Thailands in Deutschland haben wir keine Möglichkeiten auf weitere Lockerungen einzuwirken. Tourismus aus Deutschland ist wichtig für Thailand und sichert
viele Arbeitsplätze. Trotz der großen Bedeutung des Tourismus für Thailand möchten die Behörden
die Gefahr einer Eskalation durch eine weitere stärkere Infektionswelle verhindern.
Q 9) Welche Flugverbindungen gibt es derzeit nach Thailand aus Deutschland?
A 9) Nachdem über einen längeren Zeitraum keine regulären Passagierflüge für Touristen nach Thailand angeboten wurden, wurde der Flugverkehr nun mit wenigen Einschränkungen wieder aufgenommen. Eine Rückreise von Bangkok nach Deutschland ist uneingeschränkt mit den Angeboten kommerzieller Fluggesellschaften, ggf. mit Multistopps, möglich.
Q 10) Wo kann ich mich über den aktuellen Stand der Dinge informieren?
A 10) Auf der Webseite der Thailändischen Zivilluftfahrtbehörde, auf Website der Thailändischen
Tourismusbehörde sowie auf der Website der Thailändischen Botschaft in Berlin und der des
Thailändischen Konsulats in Frankfurt.
Q 11) Wenn ich nun einreise, in welchen Hotels kann der Quarantäne-Aufenthalt stattfinden und mit welchen Kosten ist zu rechnen?
A 11) Reisende, die nach Thailand einreisen, sind zu einer Quarantäne mit einer Dauer von elf Nächten für nicht geimpfte bzw. sieben Nächten für vollständig geimpfte Reisende verpflichtet. Für die Einreise müssen Sie die Buchung in einem Alternative State Quarantine (ASQ) Hotel Ihrer Wahl nachweisen. Die Liste der ASQ Hotels finden Sie hier.
Nach bisherigen Regeln muss die Quarantäne ausschließlich auf dem Zimmer verbracht werden, auch die Mahlzeiten werden im Zimmer serviert.
Q 12) Welche Informations- und Reiseangebote gibt es derzeit für meine Thailandreise?
A 12) Neben zahlreichen Angeboten von deutschen Reiseveranstaltern und Reisebüros, gibt es nützliche Allgemeininformationen in Sachen Quarantäne in Thailand auf der Plattform ASQ Paradise/ Locanation. Des Weiteren bieten spezifische Plattformen weiterführende Informationen und konkrete Angebote für ASQ-Hotelaufenthalte in ASQ-Hotels wie beispielsweise Ascendtravel und Agoda.
Q13) Wie sieht das „New Normal“ in Thailand aus?
A13) Einen Eindruck davon bekommen Sie in diesem Video.
Weitere Informationen zu Thailand gibt es auch in unserem monatlichen Newsletter sowie
auf unserer Facebook-Seite(@UnserThailand) und auf Instagram (@meinthailand).
*Alle gemachten Angaben erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Lage ist sehr
dynamisch und kann sich täglich ändern.