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Neuigkeiten

UPDATE Covid-19: Der thailändische Premierminister ruft den Notstand aus

Die Tourism Authority of Thailand klärt über die aktuelle Situation in Thailand auf: Der thailändische Premierminister General Prayut Chan-o-cha hat sich gestern in einer Rede an die Bevölkerung gewandt und den Notstand zur Bekämpfung von Covid-19 erlassen, der ab dem 26. März in Kraft tritt und bis zum 30. April gilt.

Frankfurt am Main, 26. März 2020 – Der Tourism Authority of Thailand (TAT) zufolge ist der Notstandserlass eine Maßnahme zur Bekämpfung von Covid-19 in Thailand. In Thailand gibt es bisher 1045 bestätigte Infizierte und vier Todesfälle. Bislang hat das Virus in Thailand vier Todesopfer gefordert. Mit dem "Notstandserlass" hat der Premierminister die Möglichkeit, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung des Virus zu ergreifen.

In seiner Rede am 25. März kündigt der Premierminister Einschränkungen der Reise-und Bewegungsfreiheit zur Eindämmung des Virus an. Die konkreten Maßnahmen werden im Lauf der nächsten Zeit bekannt gegeben. Er versichert, dass es keine Schließung von Geschäften geben wird, die notwendige oder täglich benötigte Artikel verkaufen.

„Von nun an wird die Regierung strengere Maßnahmen ergreifen, um die weitere Verbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern, die das tägliche Leben aller Bürger beeinträchtigen werden. Bitte übernehmen Sie Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und befolgen Sie strikt die Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung von COVID-19. Einige werden sie als Einschränkung der persönlichen Freiheiten betrachten, aber dies wird Leben retten.“, sagt der Premierminister General Prayut Chan-o-cha in seiner Rede.

Zuvor hat die thailändische Regierung bereits die Einreise auf dem Luft-, Land- und Seeweg für ausländische Reisende mit ein paar Ausnahmen untersagt. Eine Einreise nach Thailand ist derzeit nicht möglich. Ausgenommen sind unter anderem Ausländer, die im Besitz einer gültigen thailändischen Arbeitserlaubnis sind, Diplomaten und Mitarbeiter internationaler Organisationen sowie deren Familienangehörige, Piloten und Crewmitglieder. Sie alle müssen einen gültigen Gesundheitsnachweis vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Transitreisende dürfen noch bis zum 31. März 2020 durch Thailand reisen, wenn sie sich maximal 24 Stunden in den vorgesehenen Transitbereichen aufhalten und vor Abflug der Fluggesellschaft ein Gesundheitszeugnis vorlegen sowie bei Ankunft in Thailand einen Thermoscan durchlaufen.

Sämtliche thailändische Fluggesellschaften haben ihren Betrieb bereits ausgesetzt beziehungsweise sehr stark eingeschränkt und bis auf weiteres sind ab sofort die 133 Nationalparks in Thailand geschlossen. Vor wenigen Tagen wurden auch bereits die Shoppingmalls und Einkaufszentren in mehreren thailändischen Destinationen sowie zahlreiche touristische Sehenswürdigkeiten geschlossen.

Weitere Informationen

Den tagesaktuellen Stand zur Entwicklung der Covid-19-Situation in Thailand finden Touristen im Newsroom der TAT und auf der Homepage des Department of Disease Control Thailand. Weitere Auskünfte gibt die
thailändische Zivilluftfahrtbehörde, das TAT-Kontaktzentrum unter 1672 oder die Touristenpolizei unter 1155.***

Kontakt Tourism Authority of Thailand:
Thailändisches Fremdenverkehrsamt
Kirchnerstr. 6-8
60311 Frankfurt
Tel: 069 / 138 139 0
Fax: 069 / 138 139 50
E-Mail: info@thailandtourismus.de
www.thailandtourismus.de
www.tatnews.org