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Neuigkeiten

Update Einreisebestimmungen Thailand

Langzeitaufenthalte in Thailand jetzt auch für deutsche Reisende möglich.

Die Thailändische Regierung hat nochmals die Einreisemöglichkeiten erweitert. Ab sofort können auch Reisende aus Deutschland das Special Tourist Visa (STV) für Langzeitaufenthalte mit bis zu insgesamt 270 Tagen beantragen. Außerdem gilt die kürzlich erlassene Visa-Befreiung für deutsche Touristen ab sofort für Aufenthalte bis zu 45 Tagen statt wie zuvor nur für 30 Tage. Hierfür muss lediglich ein Certificate of Entry (COE) beantragt werden. Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 30. September 2021. Alle bisherigen Sicherheitsvorkehrungen zur Pandemie-Eindämmung, wie die 16-tägige Quarantäne-Pflicht, bleiben weiterhin bestehen.

Für Langzeit-Aufenthalte über 90 Tage können Reisende aus Deutschland nun auch das Special Tourist Visa (STV) beantragen. Das bisher nur für Bürger weniger Länder erhältliche STV wurde von der thailändischen Regierung Reisenden aus aller Welt zugänglich gemacht. Das STV berechtigt zu Aufenthalten von bis zu 90 Tagen und kann bis zu zwei Mal um weitere 90 Tage verlängert werden. Die Kosten betragen 2.000 THB pro Beantragung und weitere 2.000 THB für jede weitere Verlängerung.

Für die Erteilung eines STV-Visums sind unter anderem der Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung eines thailändischen Versicherungsträgers erforderlich sowie der Nachweis über die Unterkunft für den gesamten Aufenthalt in Thailand nach erfolgter 16-tägiger Quarantäne in einem der ausgewiesenen ASQ-Hotels. Eine detaillierte Auflistung aller erforderlichen Voraussetzungen für die Beantragung des STV-Visums gibt die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin auf ihrer Website.

Auch die kürzlich erlassene Visa-Befreiung für Kurzaufenthalte von Reisenden aus Deutschland wurde erweitert. Sie gilt ab sofort für Aufenthalte von bis zu 45 Tagen statt wie zuvor für nur 30 Tage. Das Visum wird bei Einreise erteilt. Nach wie vor erforderlich ist jedoch ein genehmigtes Certificate of Entry (COE), welches die jeweils zuständigen Konsulate und Botschaften erteilen.

Die bisherigen Sicherheitsvorkehrungen zur Pandemie-Eindämmung, wie die Einhaltung einer 16-tägigen Quarantäne (15 Nächte), bleiben weiterhin bestehen. Ebenfalls weiterhin für die Erteilung erforderlich bleiben die Bestätigung eines Alternative State Quarantine (ASQ) Hotels, in dem die Quarantäne verbracht wird, ein gültiges Flugticket sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist. Bei Check-In am Flughafen muss neben dem genehmigten COE ein Fit to Fly-Gesundheitszeugnis vorgelegt werden, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.

Weitere Informationen zu Einreisebestimmungen und Visa-Arten erteilen die folgenden Stellen:

Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, RheinlandPfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt.

Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind: Thailändisches Generalkonsulat in München.

Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin.

Eine Liste der ausgewiesenen ASQ Hotels ist hier einsehbar.