Neuigkeiten
Update zum TR-Visum
Weitere Lockerungen für touristische Einreise nach Thailand Die Auflagen für die Erteilung eines sogenannten TR-Visums, das die Einreise nach Thailand für touristische Aufenthalte ermöglicht, werden ab sofort gelockert. Bisher war ein Nachweis über einen Kontostand von mindestens 15.000 EUR über die letzten sechs Monate notwendig, diese Regelung wird nun vollständig aufgehoben. Alle übrigen Bedingungen bleiben bestehen
Die Auflagen für die Erteilung eines sogenannten TR-Visums, das die Einreise nach Thailand für touristische Aufenthalte ermöglicht, werden ab sofort gelockert. Bisher war ein Nachweis über einen Kontostand von mindestens 15.000 EUR über die letzten sechs Monate notwendig, diese Regelung wird nun vollständig aufgehoben. Alle übrigen Bedingungen bleiben bestehen.
Seit Anfang November ist auch für deutsche Touristen die Einreise nach Thailand zu touristischen Zwecken wieder möglich. Nun gibt die thailändische Regierung weitere Lockerungen für die Beantragung des dafür notwendigen TR-Visums bekannt. Mussten bisher Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorgelegt werden, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen, entfällt diese Regelung ab sofort. Weiterhin bestehen bleibt die Voraussetzung einer 15-tägigen Quarantäne (14 Nächte), um eine Wahrung der bisher niedrigen Infektionszahlen im Land auch zukünftig sicherzustellen.
Ebenfalls weiterhin für die Erteilung erforderlich bleiben die Bestätigung eines Alternative State Quarantine (ASQ) Hotels, in dem die Quarantäne verbracht wird, ein gültiges Flugticket sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist. Bei Check-In am Flughafen muss ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) vorgelegt werden sowie ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht und ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.
Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines MundNasen-Schutzes. Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Weist der Reisende keine Symptome auf, kann er die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.
Das TR-Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR. Gegen eine Gebühr von 1.900 THB kann eine Verlängerung des Visums für weitere 30 Tage beantragt werden.
Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:
Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland- Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind: Thailändisches Generalkonsulat in München
Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Eine Liste der ausgewiesenen ASQ Hotels ist hier einsehbar.