Diese FAQ geben detaillierte Antworten über die Einreisebestimmungen in Thailand.
Aktuelle Einreisebestimmungen (Stand: Januar 2023)
Seit 1. Oktober 2022 müssen internationale Reisende bei ihrer Einreise nach Thailand keinerlei Impfnachweise oder PCR-/Antigen-Tests mehr vorlegen. Darüber hinaus wurde die Aufenthaltsdauer für Touristen aus Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind – dazu zählen auch Deutschland, Österreich und die Schweiz - vorübergehend von 30 auf 45 Tage verlängert. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 31. März 2023.
Deutsche Staatsangehörige benötigen bei einem Aufenthalt von bis zu 45 bzw. ab dem 31.03.2023 bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen, nur ein Certificate of Entry (COE). Ein Visum ist nur erforderlich, wenn die oben genannte Aufenthaltsdauer überschritten wird. Außerdem ist ein mindestens sechs Monate gültiger Reisepass notwendig, Kinderausweise werden nicht anerkannt.
Das Certificate of Entry bzw. Visa müssen – abhängig vom Wohnort - bei einer der drei diplomatischen Vertretungen Thailands in Deutschland beantragt werden:
- Wohnort in Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen:
Königlich Thailändische Botschaft Berlin
- Wohnort in Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen:
Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
- Wohnort in Bayern oder Baden-Württemberg:
Thailändisches Generalkonsulat in München
Es wird weiterhin empfohlen, sich hinsichtlich der aktuellen Reisebestimmungen tagesaktuell zu informieren. Nützliche Links: Thailändische Zivilluftfahrtbehörde; ThailändischeTourismusbehörde; Thailändischen Botschaft in Berlin.